Spezialisten unserer Anwaltskanzlei gewähren Rechtsberatung auf dem Gebiet des Glücksspielrechts, d.h. insbesondere des neuen Gesetzes Nr. 186/2016 Slg., über Glücksspiele, Ges. Nr. 187/2016 Slg., über Glücksspielsteuer, und Ges. Nr. 188/2016 Slg., ändernd einige Gesetze im Zusammenhang mit der Annahme des Gesetzes über Glücksspiele und des Gesetzes über Glückspielsteuer, sowie Beratung auf dem Gebiet des ursprünglichen Gesetzes Nr. 202/1991 Slg., über Lotterien und sonstige Spiele und verbundener Rechtsvorschriften. Neben der angeführten Rechtsberatung einbeziehen die von unserer Anwaltskanzlei geleisteten Rechtsdienste auf diesem Gebiet auch die Vertretung der Betreiber bei Zulassungsverfahren vor dem Finanzministerium für die Erteilung der Zulassung für Betreiben einzelner Glücksspiele und bei Anmeldungen des Betreibens der Glücksspiele den Gemeinden, sowie die Vorbereitung der Dokumente und Unterlagen erforderlich für diese Verfahren und für ordentliches Betreiben der Glücksspiele, samt Beurteilung der Spielkonzepte und Ordnungen. Unsere Anwaltskanzlei arbeitet auf diesem Gebiet auch mit vereidigten Sachverständigen in dieser Branche mit.
Insbesondere bieten wir also Folgendes an: